EINE BESONDERHEIT DES DEUTSCHEN ERBRECHTS: DER PFLICHTTEIL

Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil

Die Bestimmungen zur Vererbung unterscheidet sich von Land zu Land. Nicht in allen Staaten dieser Welt gibt es die Pflichtteilsregelung. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Verheiratete und die direkten Abkömmlinge - eigene und adoptierte Kinder, Enkelkinder und Urenkel – gesetzlich berechtigt sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Tei

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